Frauen dürfen ihren Fitnessstudio-Vertrag wegen einer Schwangerschaft vorzeitig kündigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden, berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 1/2011). Zwar sei eine Schwangerschaft keine Erkrankung, befand das Gericht. Allerdings könne es im Einzelfall aus Sicht der Schwangeren durchaus belastend sein, wenn sie weiterhin sportlich tätig ist (Az.: 251 C 26718/09).